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Wir empfehlen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Zonen aufgeteilt.
Die erste Zone, der Erfassungsbereich, soll den Schutz der
Trinkwasseranlage in der unmittelbaren Umgebung vor jeglichen
Beeinträchtigungen gewährleisten und ist dazu
eingezäunt.
Die Zone II liegt in der unmittelbaren Umgebung der Zone I. Sie soll
vor
Verunreinigungen durch pathogene Mikoorganismen und sonstigen
Beeinträchtigungen schützen.
Die Schutzzone III ist der unterirdische Zuflußbereich von 50 Tagen
hier
gilt der Schutz von schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven
Verunreinigungen.
In allen drei Zonen ist die StAWA Stade beauftragt das Wasser
mittels
Proben zu untersuchen. Das Wasser wird aus Prüfbrunnen gezogen, es
handelt
sich also um Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser.
Vor Ort wird die Probe auf: -Färbung
-Trübung
-Wassertemperatur
-pH-Wert
-Sauerstoffgehalt
-elektrische Leitfähigkeit
-und Geruch überprüft.
Im Labor werden die Parameter: -Karbonat und
Gesamthärte
-Calcium
-Magnesium
-Kalium
-Eisen
-Mangan
-Aluminium
-Amonium
-Nitrit
-Nitrat
-Chlorid
-Sulfat
-Phosphat
-und Säurekapazität
gemessen.
Auf humusarmen, intensiv bewitschafteten Standorten, sind die
Stickstoffverbindungen und das Kalium besonders auswaschungsgefährdet,
und
können somit das Grundwasser belasten. Der Richtwert für Nitrat
beträgt25
mg / l, der Grenzwert bei 50 mg / l. Der Grenzwert für Kalium liegt
bei 1-
2 mg / l. Im oberflächennahen Grundwasser ( 20 – 30 Meter tief)
kommt es
bereits zu einigen Überschreitungen der Grenzwerte. Man versucht
deshalb
Wasser aus tieferen Erdschichten ( 170 – 200 Meter tiefe ) mit dem
Wasser
aus flacheren Brunnen zu vermischen.
Zwischen der Tiefe der Brunnen und der Höhe der Nitatgehalte
besteht
nämlich ein direkter Zusammenhang. Je tiefer der Brunnen, desto
geringer
der Nitatgehalt.
Für Pflanzenschutzmittelrückstände gibt es den gesetzlich
festgelegten
Null-Wert von 1 Mikrogramm je Liter. Dieser ist in der EU
Trinkwasserverordnung eingetragen. In zeitlicher Relation
ausgedrückt
bedeutet dies 1 Sekunde in 317 Jahren.
Der Grundwasserschutz wird über den Wassergroschen finanziert,
hierbei
handelt es sich um die Weitergabe entstandener Kosten an den
Endverbraucher. Pro m³ Wasser bezahlt man 10 Pfennig, dies sind pro
Bürger
ca. 4 DM im Jahr. Dieses Geld wird dann für Förderungsprojekte
in
Wasserschutzgebieten an Landwirte weitergegeben, und für dei
Verwaltung
verwendet.
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